Allgemeine Hinweise der Gemeinde Nauders!

Schreiben von den Bürgern an die Behörde können laut der Kundmachung der Gemeinde Nauders betreffend die §§13 und 42 AVG 1991 (PDF-Download), unter den dort beschriebenen Voraussetzungen und einzuhaltenden Amtszeiten, rechtmäßig mittels Brief, per E-Mail oder Telefax an die jeweilige Dienststelle übermittelt werden.

 

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31.08.2015