KINDERGELD PLUS

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Das Tiroler KINDERGELD PLUS

Neues Förderprogramm mit 1. Juli 2017.

Die Einreichung der Anträge ist nur mehr online möglich

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen.

Gegenstand

Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Förderwerber/in

Förderwerber/in ist die erziehungsberechtigte Person, die die Familienbeihilfe bezieht und bei der das zu fördernde Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

Weitere Voraussetzungen

Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im 

Informationsblatt zur Einkommensberechnung

und in der     

Berechnungshilfe

Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden. Förderungen werden für Kinder gewährt, welche vor dem 2. September des Förderzeitraumes das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt

  • 500,-- unterhalb der Einkommensgrenze "I"

  • 300,-- zwischen der Einkommensgrenze "I" und "II"

Förderzeitraum 2017/2018

1. Juli 2017 - 30. Juni 2018

Förderbare Geburtsdaten

02.09.2013 - 01.09.2015

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind im Förderzeitraum mittels Online-Formular einzubringen.
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Richtlinien zum Downloaden

04.07.2017