Neues Förderprogramm mit 1. Juli 2017.
Die Einreichung der Anträge ist nur mehr online möglich
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen.
Gegenstand
Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Förderwerber/in
Förderwerber/in ist die erziehungsberechtigte Person, die die Familienbeihilfe bezieht und bei der das zu fördernde Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Weitere Voraussetzungen
Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im
und in der
Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden. Förderungen werden für Kinder gewährt, welche vor dem 2. September des Förderzeitraumes das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt
-
€ 500,-- unterhalb der Einkommensgrenze "I"
-
€ 300,-- zwischen der Einkommensgrenze "I" und "II"
Förderzeitraum 2017/2018
1. Juli 2017 - 30. Juni 2018
Förderbare Geburtsdaten
02.09.2013 - 01.09.2015
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind im Förderzeitraum mittels Online-Formular einzubringen.
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Auszahlung des Förderbetrages
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.
Richtlinien zum Downloaden