SCHULSTARTHILFE

Schulstart

Schulstarthilfe

Neues Förderprogramm mit 1. Juni 2017.

Die Einreichung der Anträge ist nur mehr online möglich.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es, einkommensschwachen Familien den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter finanziell zu erleichtern.

Gegenstand

Für den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Förderwerber/in

Förderwerber/in ist die erziehungsberechtigte Person, die die Familienbeihilfe bezieht und bei der das zu fördernde Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

Weitere Voraussetzungen

Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im

Informationsblatt zur Einkommensberechnung

und in der

Berechnungshilfe

 Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.

Die Schulstarthilfe wird für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 15. Lebensjahr gewährt, die eine Pflichtschule besuchen

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 150,--. Die Förderung wird pro Kind und Förderjahr gewährt.

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01. Jänner bis spätestens 30. September des im Antragsjahr begonnenen Schuljahres elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein ab Mitte August des Antragsjahres.

Richtlinien zum Downloade

 

04.07.2017